In der Schweiz werden gewöhnliche zahnärztliche Behandlungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Deshalb müssen viele Zahnarztkosten selbst bezahlt oder über eine freiwillige Zusatzversicherung abgesichert werden.

Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt jedoch stark von der persönlichen Situation, dem gewählten Versicherungsprodukt, den Prämien und den tatsächlich versicherten Leistungen ab.

Was übernimmt die Grundversicherung?

Nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit gehören gewöhnliche Zahnbehandlungen grundsätzlich nicht zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Ausnahmen bestehen insbesondere bei bestimmten schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, schweren Allgemeinerkrankungen oder wenn eine Zahnbehandlung zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt es sich, die wichtigsten Vertragsbestandteile genau zu prüfen.

Selbstbehalt Bei einigen Versicherungsmodellen muss ein Teil der Behandlungskosten zunächst selbst getragen werden. Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt gilt, hängt vom konkreten Tarif ab.
Jahresmaximum Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Leistungen auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Die Höhe unterscheidet sich je nach Anbieter und Versicherungsstufe.
Wartefrist / Karenzfrist Einige Versicherer sehen nach Versicherungsbeginn eine Zeit vor, während der bestimmte Leistungen noch nicht beansprucht werden können. Bei CSS beträgt die Wartefrist beispielsweise grundsätzlich sechs Monate und bei bestimmten prothetischen Behandlungen ein Jahr.

Wann kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein?

Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich. Sinnvoll kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz beispielsweise dann sein, wenn ein erhöhtes finanzielles Risiko durch zukünftige Zahnbehandlungen besteht oder wenn bei Kindern eine spätere kieferorthopädische Behandlung abgesichert werden soll.

Eine Zusatzversicherung kann interessant sein, wenn:

  • Sie hohe Zahnarztkosten finanziell besser planbar machen möchten.
  • der gewählte Tarif Behandlungen abdeckt, die für Sie persönlich relevant sein könnten.
  • Sie Kinder haben und eine mögliche kieferorthopädische Behandlung absichern möchten.
  • die erwarteten Leistungen und der Versicherungsschutz in einem sinnvollen Verhältnis zu den langfristigen Prämien stehen.

Eine Zusatzversicherung muss nicht automatisch günstiger sein

Wer nur geringe Zahnarztkosten erwartet, kann über viele Jahre möglicherweise mehr Prämien bezahlen, als später an Leistungen zurückerstattet werden. Deshalb sollten Versicherungsprämien, Leistungsgrenzen und der persönliche Bedarf miteinander verglichen werden.

Gesundheitsprüfung und Aufnahmebedingungen

Anders als bei der obligatorischen Grundversicherung besteht bei Zusatzversicherungen grundsätzlich keine Aufnahmepflicht.

Versicherer können Gesundheitsangaben verlangen und einen Antrag ablehnen oder bestimmte Leistungen ausschliessen. Das Bundesamt für Gesundheit weist ausdrücklich auf diesen Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung hin.

Auch bei einzelnen Zahnversicherungen können zusätzliche Anforderungen bestehen. CSS verlangt beispielsweise für den Abschluss seiner Zahnversicherung grundsätzlich ein Zahnattest.

Wartefristen beachten

Ein wichtiger Punkt ist die mögliche Warte- oder Karenzfrist. Diese ist nicht bei allen Versicherern und Produkten gleich.

Bei Helsana DENTAplus gilt beispielsweise eine allgemeine Karenzfrist von sechs Monaten. CSS nennt für seine Zahnversicherung ebenfalls eine Wartefrist von sechs Monaten und für bestimmte prothetische Behandlungen wie Kronen oder Brücken eine Wartefrist von einem Jahr.

Deshalb sollte eine Versicherung nicht erst unmittelbar vor einer bereits geplanten Behandlung abgeschlossen werden.

Altersgrenzen bei Kieferorthopädie

Bei kieferorthopädischen Leistungen können Altersgrenzen gelten. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und Produkt erheblich.

Wer eine Zahnzusatzversicherung insbesondere wegen einer möglichen Zahnspange abschliessen möchte, sollte deshalb prüfen, bis zu welchem Alter die jeweilige Versicherung Leistungen für Zahnstellungskorrekturen übernimmt.

Praktischer Tipp

Achten Sie nicht nur auf den Erstattungsprozentsatz. Prüfen Sie auch das Jahresmaximum, mögliche Selbstbehalte, Altersgrenzen, Wartefristen, Gesundheitsprüfungen und Leistungsausschlüsse.

Ein Tarif mit einem hohen Erstattungsprozentsatz kann trotzdem weniger attraktiv sein, wenn der maximale jährliche Erstattungsbetrag niedrig ist.

Prämien und mögliche Leistungen vergleichen

Um beurteilen zu können, ob sich eine Versicherung finanziell lohnen könnte, sollten nicht nur einzelne Zahnarztrechnungen betrachtet werden.

Sinnvoll ist ein Vergleich über mehrere Jahre:

  • Wie hoch sind die jährlichen Prämien?
  • Welche Behandlungen werden tatsächlich übernommen?
  • Welcher Prozentsatz wird erstattet?
  • Wie hoch ist das Jahresmaximum?
  • Gibt es Selbstbehalte?
  • Gibt es Altersgrenzen oder Ausschlüsse?

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung kann in der Schweiz eine Möglichkeit sein, das finanzielle Risiko hoher Zahnarztkosten zu reduzieren. Sie ist jedoch nicht automatisch für jede Person wirtschaftlich sinnvoll.

Entscheidend sind die individuellen Bedürfnisse und die konkreten Versicherungsbedingungen. Vor einem Abschluss sollten deshalb Prämien, Leistungen, Höchstbeträge, Wartefristen, Altersgrenzen und Aufnahmebedingungen verschiedener Angebote sorgfältig verglichen werden.

Quellen & weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information. Er stellt weder eine Versicherungs-, Finanz- noch medizinische Beratung dar. Versicherungsbedingungen, Prämien und Leistungen können sich jederzeit ändern. Massgeblich sind die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen des Versicherers.